Projektbeschreibungen 2013

Geplante Modernisierung eines Gebäudekomplexes in Norderstedt - Gutachterliche Kurzstellungnahme des Vorhabens im Hinblick auf den Artenschutz gemäß § 44 (1) BNatSchG

Neue Lübecker, Norddeutsche Baugenossenschaft eG, Lübeck.

Im Zuge der bevorstehenden Modernisierung eines Gebäudekomplexes am Friedrichsgaber Weg in Norderstedt im Kreis Segeberg war zu prüfen, ob Zugriffsverbote des § 44 (1) BNatSchG diesem Vorhaben entgegen stehen und wie diese ggf. zu verhindern sind.

Die leguan gmbh wurde im März 2013 von der NEUE LÜBECKER Norddeutsche Baugenossenschaft eG mit den erforderlichen Untersuchungen beauftragt.
Im Fokus der artenschutzrechtlichen Befassung standen Fledermäuse und Gebäude bewohnende Vogelarten der V-RL, Art. 1. Ein Vorkommen anderer streng geschützter Arten des Anhang IV der FFH-RL konnte bereits im Vorfeld sicher ausgeschlossen werden.

Fledermäuse

Der Gebäudekomplex wurde von außen und innen inspiziert. Bei der Begehung wurde dezidiert auf etwaige Hinweise, die auf eine Nutzung von Fledermäusen hinweisen könnten, wie z. B. Spalten im Mauerwerk / Fassade und Verblendungen am Gebäude oder potenzielle Einflugmöglichkeiten geachtet.
Trotz intensiver Suche nach Fledermäusen und deren Spuren konnten weder Tiere noch Hinweise auf etwaige Vorkommen erbracht werden. Neben Kotspuren wurde auf Insektenreste geachtet, die ein Indiz für anwesende Fledermäuse darstellen.
In Zeiten, in denen Fledermäuse nicht ausweichen können, da sie ihre Jungtiere versorgen (Wochenstubennutzung) oder da sie sich im Winterschlaf befinden sind Bau-, Vergrämungs- oder Verschlussmaßnahmen an Quartieren unzulässig.
Für die Arbeiten an den Gebäuden wurde eine komplexe Bauzeitenregelung einschließlich einer ökologischen Bauüberwachung vorgesehen.

Brutvögel

Das Gebäude wurde von außen in Augenschein genommen. Bestimmte Brutvögel wie Schwalben, Eulen oder Greifvögel nutzen Gebäude, insbesondere Dachböden, als Lebensstätte. Hinweise auf Schwalben stellen ihre jeweiligen Niststätten dar. Vorkommen von Eulen (z. B. Schleiereule) oder Greifvögeln (z. B. Turmfalke) konnten infolge des Gebäudehabitus‘ bereits im Vorfeld sicher ausgeschlossen werden.
In dem Gebäude wurden keine Niststätten gebäudebewohnender Brutvogelarten nachgewiesen. Für Brutvögel geeignete Einflugmöglichkeiten wurden nicht festgestellt. Auch im unmittelbaren Außenbereich des Gebäudes fanden sich keine Hinweise auf eine rezente Nutzung durch Brutvögel.
Eine artenschutzfachliche Relevanz für gebäudebewohnende Brutvogelarten war nicht gegeben.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Biol. Haiko Petersen


Aktualisierung: 26.06.2013