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Projektbeschreibungen 2013Geplante Modernisierung eines Gebäudekomplexes in Norderstedt - Gutachterliche Kurzstellungnahme des Vorhabens im Hinblick auf den Artenschutz gemäß § 44 (1) BNatSchGNeue Lübecker, Norddeutsche Baugenossenschaft eG, Lübeck.
Im Zuge der bevorstehenden Modernisierung eines Gebäudekomplexes am Friedrichsgaber Weg in Norderstedt im Kreis Segeberg war zu prüfen, ob Zugriffsverbote des § 44 (1) BNatSchG diesem Vorhaben entgegen stehen und wie diese ggf. zu verhindern sind.
FledermäuseDer Gebäudekomplex wurde von außen und innen inspiziert. Bei der Begehung wurde dezidiert auf etwaige Hinweise, die auf eine Nutzung von Fledermäusen hinweisen könnten, wie z. B. Spalten im Mauerwerk / Fassade und Verblendungen am Gebäude oder potenzielle Einflugmöglichkeiten geachtet.Trotz intensiver Suche nach Fledermäusen und deren Spuren konnten weder Tiere noch Hinweise auf etwaige Vorkommen erbracht werden. Neben Kotspuren wurde auf Insektenreste geachtet, die ein Indiz für anwesende Fledermäuse darstellen. In Zeiten, in denen Fledermäuse nicht ausweichen können, da sie ihre Jungtiere versorgen (Wochenstubennutzung) oder da sie sich im Winterschlaf befinden sind Bau-, Vergrämungs- oder Verschlussmaßnahmen an Quartieren unzulässig. Für die Arbeiten an den Gebäuden wurde eine komplexe Bauzeitenregelung einschließlich einer ökologischen Bauüberwachung vorgesehen. BrutvögelDas Gebäude wurde von außen in Augenschein genommen. Bestimmte Brutvögel wie Schwalben, Eulen oder Greifvögel nutzen Gebäude, insbesondere Dachböden, als Lebensstätte. Hinweise auf Schwalben stellen ihre jeweiligen Niststätten dar. Vorkommen von Eulen (z. B. Schleiereule) oder Greifvögeln (z. B. Turmfalke) konnten infolge des Gebäudehabitus‘ bereits im Vorfeld sicher ausgeschlossen werden.In dem Gebäude wurden keine Niststätten gebäudebewohnender Brutvogelarten nachgewiesen. Für Brutvögel geeignete Einflugmöglichkeiten wurden nicht festgestellt. Auch im unmittelbaren Außenbereich des Gebäudes fanden sich keine Hinweise auf eine rezente Nutzung durch Brutvögel. Eine artenschutzfachliche Relevanz für gebäudebewohnende Brutvogelarten war nicht gegeben. ProjektmitarbeitDipl.-Geogr. Marcus AllendorfDipl.-Biol. Haiko Petersen Aktualisierung: 26.06.2013 |