Projektbeschreibungen 2016

BAB A 20 Abschnitt BAB A 7 bis B 206 westlich Wittenborn - Ergänzung zum LBP - Aktualisierungserfassung Brutvögel und Haselmäuse

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck.

Im Rahmen des „Landschaftspflegerischen Begleitplans“ (LBP) zum geplanten Bau der BAB A 20 in dem Abschnitt zwischen BAB A 7 bis B 206 westlich Wittenborn wurden durch die leguan gmbh eine Aktualisierung und Ergänzung der botanischen und zoologischen Kartierungen durchgeführt.
Folgende Arten bzw. Organismengruppen wurden in die Prüfung einbezogen:

  • Amphibien des Anh. IV FFH-RL
  • Brutvögel
  • Säuger des Anh. IV FFH-RL
  • Nachtkerzenschwärmer

Amphibien

Es wurden die artenschutzrechtlich relevanten Amphibienarten Knoblauchkröte, Laubfrosch und Moorfrosch hinsichtlich eingriffsbedingter Konflikte eingehend geprüft. Im Zentrum der Konfliktanalyse standen dabei die einzelnen Laichgemeinschaften der Arten. Den Bezugsrahmen für die Einschätzung einer Betroffenheit bildete dabei das Laichgewässer als Zentrum der lokalen Vorkommen.

Brutvögel

Insgesamt wurden 96 Brutvogelarten im Rahmen der Aktualisierungserfassung festgestellt. Generell zeigt das nachgewiesene Spektrum kaum Veränderungen gegenüber den Ergebnissen der vorangegangenen Untersuchung im Jahr 2009. Dennoch wurden maßgebliche Unterschiede auf qualitativem und quantitativem Niveau festgestellt. Für einige besonders planungsrelevante Arten (z. B. Feldlerche, Neuntöter) wurden beispielsweise deutliche Bestandszunahmen dokumentiert. Für andere Wert gebende Arten (z. B. Bekassine, Großer Brachvogel) sind dagegen Bestandsabnahmen im Betrachtungsraum nachgewiesen worden. Diese qualitativen und quantitativen Veränderungen im Vergleich zu der Bewertungsgrundlage aus dem Jahr 2009 bedingte eine maßgebliche Überarbeitung der artenschutzfachlichen Konfliktanalyse.

Fledermäuse

Es konnten 42 Bäume mit einer potenziellen Eignung als Tagesversteck nachgewiesen werden. Davon können 9 weitere Bäume auch potenziell Wochenstuben beherbergen. Der Besatz mit Wochenstuben hat sich aber in der nachfolgenden Detektoruntersuchung nicht bestätigt. Geeignete Winterquartiere wurden nicht festgestellt. Für die 2009 bzw. 2014 untersuchten Gebäude ist lediglich eine Nut-zung als Tagesversteck nicht auszuschließen. Es ist somit festzustellen, dass als Wochenstuben geeignete Strukturen im Ein-griffsgebiet vorkommen, aber nicht besetzt sind. Zu einem Verlust dauerhaft be-setzter Quartiere kommt es somit nicht. Insgesamt konnten 2013 9 Fledermaus-Arten nachgewiesen werden, wobei eine Art (Kleiner Abendsegler) nur einmal durchfliegend beobachtet wurde und nicht zum regelmäßig im Planungsraum vorkommenden Artenspektrum zu zählen ist. Häufigste Arten waren die Zwergfledermaus und die Breitflügelfledermaus. An 2 Fundorten wurden bedeutende Flugrouten ermittelt. Die Zahl bedeutender Jagdhabitate beträgt 14. Sowohl die bedeutenden Flugrou-ten als auch die Jagdhabitate sind als artenschutzrechtlich relevant zu erachten und müssen im ASB berücksichtigt werden.

Weitere Artengruppen

Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung, die eine die Aktualität älterer Erhebungen bestätigte, wurde für die Artengruppen Libellen, Nachtfalter und Reptilien keine erneute Artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen.