Skontogewährung

Die Vorteile der web-basierten Arbeit bei leguan sind nach unseren Erfahrungen auch übertragbar auf weite Teile der Projektarbeit. Deshalb räumen wir seit Frühjahr 2004 die Möglichkeit von Skontogewährung ein, wenn durch den Haupt-Auftraggeber Effizienz fördernde und gleichzeitig Ressourcen schonende Maßnahmen mitgetragen werden.

  • Es wird 2 % Skonto gewährt, wenn während der Bearbeitung des Auftrages projektbezogen ein ICQ-kompatibler Messenger oder aber Skype seitens des Auftraggebers eingesetzt wird und diese Technologie auch in der Projektkommunikation mit leguan-Mitarbeitern genutzt wird.
  • Es wird 1 % Skonto gewährt, wenn während der Bearbeitung des Auftrages die Projektkommunikation elektronisch unter Verzicht auf Papier und Telefaxe geführt wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur unvermeidbare Papierstücke wie möglicherweise größere Pläne oder Ähnliches. Es ist im Falle einer Beauftragung zu klären, welche Dokumente als unvermeidbar im Sinne dieser Regelung anzusehen sind. Bei Vertragswerken oder ähnlichen Urkunden sind z. B. lediglich die Seiten als Papier nicht verzichtbar, die Unterschriften beinhalten, also in der Regel 1 - 2 Seiten. Der Rest ist elektronisch übermittelbar.
  • Es wird 1 % Skonto gewährt, wenn während der Bearbeitung des Auftrages alle Abstimmungen über Ausarbeitungen papierlos über die Möglichkeiten der Nachverfolgungen (Änderungsmodi) in Microsoft Word und Excel geführt werden.
  • Es wird 2 % Skonto gewährt, wenn keine Berichtsexemplare gedruckt zu liefern sind.
Insgesamt können 6 % Skonto gewährt werden, wenn alle genannten Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Diese Skontierungsmöglichkeiten beziehen sich auf direkte oder indirekte Leistungen für Hauptauftraggeber. Im Subunternehmerverhältnis sind solche Kostenreduktionen in der Regel ohnehin im Interesse aller Beteiligten und werden nicht zur Anrechnung gebracht.

Aktualisierung: 12.06.2006