Amphibien - Wanderung

Kartierung

Die Kartierung wandernder Amphibien kann erforderlich sein, um festzustellen, aus welchen Lebensräumen die Zuwanderung erfolgt. Dazu werden geeignete Wegstrecken ausgewiesen, an denen sich Amphibien bei der Wanderung nachweisen lassen. Die Ausweisung erfolgt überwiegend durch Sichtung wandernder Amphibien bzw. dort, wo geeignete Strukturen Wanderungen möglich erscheinen lassen.
Die Amphibienwanderungen erfolgen überwiegend nachts. Die Erfassung wird daher in geeigneten Nächten, deren Temperaturen und Feuchtigkeitsverhältnisse für die Amphibien günstig sind, durchgeführt. Jede ausgewiesene Wegstrecke wird während einer Nacht in der Regel einmal abgefahren bzw. abgegangen, und die dort angetroffenen Amphibien nach Arten aufgeschlüsselt und gezählt. Bei starken Wanderungsbewegungen wird die Zählung nach ca. 2 Stunden wiederholt. Der zeitliche Abstand gewährleistet, dass das doppelte Zählen derselben Individuen überwiegend unterbleibt.

Zuordnung der Nachweise und Arrondierung von Einzelnachweisen

Die punktgenaue Aufnahme der Daten im Gelände mittels eines Global Positioning Systems (GPS) ermöglicht innerhalb eines Geographischen Informationssystems (GIS) die Visualisierung der jeweiligen Nachweise. Hierzu werden die gesamten Nachweise pro Fundpunkt unabhängig von Art und Geschlecht über den Kartierzeitraum aufsummiert. Diese Nachweise werden dann dem jeweiligen Koordinatenpunkt im GIS zugeordnet. Diese Darstellung bezeichnet dann den ungewichteten Bestand.

Auf Basis dieses ungewichteten Bestandes werden dann die Fundpunkte ermittelt, die funktional zusammengehören, also sich auf eine deutlich messbare wandernde Gesamtpopulation beziehen. Die Kriterien hierfür sind:
  • Die durchschnittlichen Entfernungen der wandernden Arten zueinander und zu den wahrscheinlich genutzten Gewässern liegen innerhalb Radien, in denen sich die Hauptteile der Populationen aufhalten.
  • Identische Wanderrichtung bzw. Wanderrichtungen laufen auf dasselbe Gewässer oder denselben Gewässerkomplex zu. Das bedeutet, dass die Wanderungsaktivität eines Individuums an mehreren Stellen bewertet werden kann.
  • Bestände mit unterschiedlichen Wanderrichtungen werden dann zusammengefasst, wenn sie räumlich so nahe zueinander vorkommen, dass eine Querungshilfe beide Wanderungen in beide Richtungen unterstützen würde.
  • Nachweise, die ohne Wanderrichtung (Totfunde, sich orientierende bzw. nach Weibchen Ausschau haltende Tiere) blieben, werden der Hauptwanderung in diesem Bereich zugeordnet.
Diese einzelnen Punkte werden innerhalb des Auswertungssystems zu einem Abschnitt zusammengefasst. Dies ist dann der gewichtete Bestand. Für diese Abschnitte werden auch Werte berechnet und Maßnahmen diskutiert.

Zur Bewertung von Amphibien-Metapopulationen dient das von der leguan gmbh entwickelte Verfahren.

Einsatz von Amphibienschutzzäunen

Im Zuge von Eingriffsplanung kommen auch mobile Amphibienschutzzäune zum Einsatz - um zu verhindern, dass Amphibien, und insbesondere streng geschützte Arten, wie z. B. der Moorfrosch, innerhalb eines Baufeldes während der Baumaßnahmen auftreten. Hierzu werden vor Beginn der Wanderung entsprechende Zäune gestellt, die in der Folge zu betreuen sind. Entscheidend ist die rechtzeitige Zäunung. Den Zeitpunkt für die rechtzeitige Zäunung gibt dabei das Wetter vor, denn der Beginn von Amphibienwanderungen ist primär davon abhängig: die Böden sind weitgehend frostfrei, die Temperaturen nachts nicht unter 3 - 4°C und eine ausreichende Luftfeuchtigkeit bzw. Regen.

Nachfolgend werden verschiedene Zäunungsmöglichkeiten dargestellt:

1. Zaunbau vor dem Beginn der Wanderung
Bei einem rechtzeitigen Zaunbau wird die Wanderung der Amphibien optimal erfasst und die Tiere werden aus den abgezäunten Flächen herausgehalten - die beauftragte Betreuung vorausgesetzt.
  • Zaunbau und Betrieb mit Fangeimern: Der Zaun wird mit Eimern gebaut und kann so optimal betrieben werden. Zwei Kontrollen täglich bzw. abends und morgens reichen üblicherweise aus, um die Amphibien aus den Eimern zu entnehmen und auf die andere Seite z.B. eines Baufeldes zu verbringen. In Phasen längerer Inaktivität z. B. durch zwischenzeitliche Frostperioden, werden die Fangeimer mit geeigneten Deckeln verschlossen und dadurch deaktiviert. Sie müssen nicht extra entnommen und die vorhandenen Löcher temporär zugeschoben werden bis wieder Wanderungsaktivität eintritt.
  • Zaunbau und Betrieb ohne Fangeimer: Ist ein Zaunbau in vollständiger Ausstattung mit Fangeimern zum Wanderungsbeginn nicht rechtzeitig möglich, so kann in Ausnahmefällen auch so vorgegangen werden, dass der Zaun ohne Eimer gebaut wird. Amphibien werden dann den Zaun nicht überwinden können und müssen sich entsprechend umorientieren. Um durch eine solche Sperrung verhindern zu können, dass die Tiere in ein Baufeld gelangen, müssen jeweils am Ende der Zäunungen die Zäune so gestellt werden, dass sie 10 bis 15 m entgegen der Hauptwanderrichtung gestellt werden, so dass ein Umwandern des Zauns unterbleibt. Diese Barriere kann nur sehr kurz und nur vor dem eigentlichen Laichgeschehen gestellt werden. Bei kontinuierlich warmem Wetter könnte allerdings eine solche Zäunung das Risiko der vorzeitigen Laichabgabe außerhalb des Gewässers provozieren und wäre damit als Tötung im Sinne des Artenschutzes zu werten. Um hier das Risiko für die Tiere zu minimieren, müssen in unmittelbarer Zaunnähe geeignete Versteckplätze geschaffen werden, in denen die Tiere sich verstecken können und vor Predatoren sicher sind.
2. Zaunbau nach dem Beginn der Wanderung
Da die Amphibienwanderung im Regelfall nicht gleichmäßig verläuft, da Kälteperioden zu Verzögerungen führen, bedeutet das, dass sich im gesamten Einzugsgebiet eines Laichgewässers in geeigneten Lebensräumen, mit ausreichender Deckung für das Überdauern am Tage, Amphibien befinden können. In Bezug auf die früh laichenden Arten, wie z. B. Moorfrösche, Grasfrösche und Erdkröten, aber auch die früh anwandernden Molche, bedeutet das, dass Eingriffe in den Boden während der Wanderung zu Tötungen führen können. Es gibt allerdings in den meisten Jahren ein kurzes Zeitfenster, in dem diese Flächen weitgehend frei von diesen Arten sind und zwar dann, wenn die Anwanderung abgeschlossen ist. Dann befinden sich die Froschlurche im Gewässer und führen eine so genannte Arenabalz durch. Dabei findet sich praktisch die gesamte Population in einem Laichgewässer ein und binnen weniger Tage (bei Moor- und Grasfröschen) oder bis zu wenigen Wochen (bei Erdkröten) findet dann das Laichgeschäft statt. Dann sind die Tiere sozusagen stationär im Gewässer, so dass Eingriffe in die Landlebensräume dann zumeist nicht zu Tötungen führen. Hier ist aber zu bedenken, dass, wenn andere streng geschützte Amphibienarten vorkommen, die später ablaichen, wie z. B. Rotbauchunken oder Laubfrösche, diese hier bereits auf der Wanderung sein können und entsprechende Eingriffe zu Tötungen führen können.
Nach der Arenabalz verlassen die Tiere das Gewässer und suchen dann die Landlebensräume auf. Diese Wanderung ist nicht gerichtet, sondern abhängig von Temperatur- und Feuchtegradienten, Nahrungsverfügbarkeit und auch Verstecken. Spätestens wenn die Arenabalz läuft, muss ein Baufeld gezäunt sein, denn mit dem danach einsetzenden Aufsuchen der Landlebensräume steigt die Gefahr, dass Tiere das Baufeld als Lebensraum nutzen. Eine Entfernung ist dann personell sehr aufwändig und Bautätigkeiten werden nur eingeschränkt möglich sein.



Aktualisierung: 16.12.2014