Brutvögel - Rasterkartierung
Rasterkartierungen dienen primär dazu, Verbreitungen von Arten in einem größeren Raum zu ermitteln. Die Erfassung des Artenspektrums in den einzelnen Rasterfeldern kann dabei qualitativ, halbquantitativ (Schätzungen in Häufigkeitsklassen) oder quantitativ erfolgen. Rein qualitative bzw. halbquantitative Erhebungen pro Rasterquadrant weisen dabei generell eine relativ hohe Unschärfe in der Einschätzung der realen Bestandssituation auf. Während sie für sehr großräumige Erfassungen (z. B. Verbreitungsatlanten) ein probates Mittel der Arteninventarisierung darstellen, sind sie für Eingriffsplanungen mit kleinräumigen Flächenbezug ungeeignet. Daher sollten im Rahmen von Eingriffsvorhaben quantitativen Rasterkartierungen mit punktgenauer Lokalisation der relevanten Arten (z. B. RL-Arten, streng geschützte und Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie) der Vorzug gegeben werden.
Weiterhin ist bei der Rasterkartierung in der Regel nur eine eingeschränkte Zuordnung des nachgewiesenen Artenspektrums zu einzelnen Landschaftselementen möglich bzw. im Nachhinein mit einem gesteigerten Auswertungsaufwand verbunden. Dies gilt insbesondere für Rasterfelder, die ein vielfältiges Lebensraummosaik beinhalten. Dichteunterschiede oder Abweichungen in der Ausprägung der Brutvogelgemeinschaften bleiben innerhalb eines Rasterfeldes häufig unterrepräsentiert.
Bei Fragestellungen, die eine solche detailierte Analyse erfordern, empfehlen sich daher andere Methoden wie z. B. Kartierungen in Landschaftstypen nach FLADE (1994).
Bei der Rasterkartierung wird ein Untersuchungsgebiet zunächst in Teilflächen gegliedert.
Die Größe der Einzelquadranten wird in Abhängigkeit zur naturräumlichen und strukturellen Ausstattung gewählt. Wenn es sich bei dem zu untersuchenden Landschaftsausschnitt z. B. um eine überwiegend agrarisch genutzte Kulturlandschaft handelt, empfehlen sich Rastergrößen zwischen 500 m x 500 m bis 1.500 m x 1.500 m. Das entspräche dann Quadrantengrößen von 25 ha (1/4 km²) bzw 225 ha (2,25 km²).
Die Erfassung der Brutvögel beginnt etwa Anfang März und erstreckt sich bis etwa Ende Juni. Insgesamt werden je nach landschaftlicher Ausstattung zwischen 5 - 8 Begehungen pro Quadrant durchgeführt und es werden alle Arten mit ihrem jeweiligen Status (z. B. Brutvogel, Rastvogel, Nahrungsgast usw.) aufgenommen. Die Erfassung folgt dabei im Wesentlichen dem methodischen Ansatz der Gruppierten Registrierung.
Hier zitierte Literatur:
FLADE, M., 1994: Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung.- IHW Verlag, Eching, 879 S.
Aktualisierung: 29.05.2007
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