Eingriffsplanung



Fast jede Eingriffsplanung ist auch unter biologischen Aspekten zu betrachten. Dies ergibt sich aus den relevanten gesetzlichen Regelungen hierzu UVPG, BNatSchG, NATURA 2000. Der Eingriff ist qualitativ und quantitativ zu bewerten. Maßnahmen zu Vermeidung und Minderung bzw. Ausgleich und Ersatz sind zu erarbeiten.

Die leguan gmbh verfügt über einen großen Erfahrungsschatz auf diesem Gebiet, da sie an sehr umfangreichen und auch sehr kontrovers diskutierten überregionalen Eingriffsplanungen im Bereich der Biologie vielfach federführend mitgewirkt hat.

Ähnliche Probleme, wie sie sehr umfangreiche Eingriffe hervorbringen können, bestehen auch bei kommunalen Bauvorhaben. Wenn auch in kleinerem Maßstab, so greifen doch prinzipiell auch hier die gesamten gesetzlichen Regelungen des BNatSchG bzw. die analogen aus der Baugesetzgebung. Es ist zudem heute keine Ausnahme mehr, dass auch im kommunalen Bereich FFH-Verträglichkeitsprüfungen durchzuführen sind.

Zu all den nachstehend genannten Planungsebenen liegen umfangreiche Referenzen vor:

  • Zuarbeiten zu Raumordnungsverfahren (ROV)
  • Zuarbeiten zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
  • Zuarbeiten zu Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP)
  • Zuarbeiten zu Grünordnungsplänen (GOP)
  • Zuarbeiten zu Flächennutzungsplänen (FNP)
  • Zuarbeiten zu Bebauungsplänen (B-Plan)
  • Zuarbeiten zu Plangenehmigungsverfahren
  • FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP)
Ansprechpartner für Eingriffsplanungen sind Andreas Albig, Dr. Manfred Haacks und Rolf Peschel.


Aktualisierung: 09.07.2020