Projektbeschreibungen 2009

Artenschutzfachliche Betrachtung und Erfassung der Biotoptypen im Rahmen der geplanten Neubebauung der ehemaligen Bürgerschule "Am Kommandantengraben" in Glückstadt

Gutachten im Auftrag der Stadt Glückstadt.

Einleitung

Das Gelände der ehemaligen Bürgerschule an der Straße "Am Kommandantengraben" in der Altstadt von Glückstadt sollte für eine Neubebauung hergerichtet werden.
Vor dem Abriss war durch die leguan gmbh im Oktober 2009 zu prüfen, ob Zugriffsverbote des § 42 BNatSchG eintreten könnten. Zur Klärung dieser Frage wurden die betroffenen Gebäude und möglicherweise betroffene Bäume auf das Vorkommen von Fledermäusen und Vogelarten der Gebäude - insbesondere Schwalben - überprüft.
Zudem wurde die Fläche hinsichtlich der dort vorhandenen Biotope erfasst und bewertet.

Fazit und Zusammenfassung

Es konnten weder Fledermäuse noch deren Spuren festgestellt werden. Analoges galt für Brutvögel wie Schwalben, Mauersegler, Eulen oder Turmfalken.
Die untersuchten Bäume waren augenscheinlich in einem vitalen Zustand und wiesen weder Borkenrisse, Faulstellen noch sonstige Spalten auf, die Fledermäusen als Versteck oder Quartier hätten dienen könnten.
Hinweise auf Totholz bewohnende Käfer fanden sich ebenfalls nicht.

Der Grund für das Fehlen - trotz einer generellen Eignung der Gebäude - lag im Fehlen von Öffnungen und Durchlässen.
Sowohl Fenster als auch die Dächer befanden sich in einem guten Zustand und wiesen keine Unterschlupfmöglichkeiten auf.
Die Dachträufe waren zudem verschalt und wiesen ebenfalls keine Spalten oder dergleichen auf.
Die Abbildungen zeigen das Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle und Versorgungsgebäude (Abb. 1), einen verschalten Dachtrauf am nordöstlichen Schulgebäude. (Abb. 2) und den Dachboden des Hauptschulgebäudes (Abb. 3).




Abbildung 1: Nordöstliches Schulgebäude mit südlich anschließender Turnhalle und Versorgungsgebäude





Abbildung 2: Verschalter Dachtrauf am nordöstlichen Schulgebäude ohne Spalten für Fledermäuse





Abbildung 3: Teil des großen Dachbodens des Hauptschulgebäudes

Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 42 Abs. 1 BNatSchG konnte für sämtliche der untersuchten Artengruppen ausgeschlossen werden.
Gegen den Abriss der Gebäude bestanden keine artenschutzrechtlichen Bedenken.


Bearbeitung

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Haiko Petersen


Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich



Aktualisierung: 20.09.2010