Projektbeschreibungen 2009

Biologische Erfassungen und Artenschutz-Fachbeitrag zum geplanten Kiesabbau in Schmalstede

Gutachten im Auftrag der Ernst Krebs GmbH & Co. KG, 24539 Neumünster.

Im Rahmen der geplanten Auskiesung eines Einsaatgrünlandes bei Schmalstede wurde die leguan gmbh 2009 beauftragt, biologische Untersuchungen für eine Eingriffsbewertung sowie für die artenschutzfachliche Konfliktanalyse durchzuführen. Die Bestandserhebung basierte auf Erfassungen der Biotoptypen, der Pflanzen der Roten Liste, Reptilien, Fledermäusen und Brutvögeln. Zudem wurden Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten erfasst und bewertet.

Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden insgesamt 52 verschiedene Fundorte ausgewiesen, die 30 verschiedenen Biotoptypen bzw. Biotoptypenkombinationen zugewiesen wurden.
Im Eingriffsgebiet und den angrenzenden Flächen wurden 7 Pflanzenarten der Roten Liste des Landes Schleswig-Holstein sowie 5 Arten der Vorwarnliste festgestellt.

Arten des Anhang IV der FFH-RL wurden in der Eingriffsfläche nicht nachgewiesen.
In den 2009 durchgeführten Untersuchungen wurden mehrere Fledermausarten festgestellt. Für die nachgewiesene Fledermausfauna hat das Eingriffsgebiet als Quartierstandort keine Bedeutung, seine Bedeutung als Jagd- bzw. Nahrungshabitat ist nur untergeordnet. Artenschutzfachliche Konsequenzen für die festgestellten Fledermäuse entfielen.

Innerhalb der Eingriffsfläche (Einsaatgrünland) wurde ein Brutpaar der Feldlerche festgestellt. Sämtliche nachgewiesenen Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes sind - mit Ausnahme der Feldlerche - in Schleswig-Holstein ungefährdet.
Für die Brutvögel nach Art. 1 der V-RL kam es nicht zum Eintritt von Zugriffsverboten nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG (a.F.). Wesentlich waren hierbei die Beschränkung des Beginns der Abbauarbeiten auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten sowie die vor Abbaubeginn fertig gestellten Bereiche, in denen Uferschwalben brüten können.
Des Weiteren wurden Maßnahmen zur Minderung eventueller Störungen für den Waldbereich durch Zeitfenster außerhalb der Brut- bzw. Wochenstubenzeiten sowie die Ablagerung des Oberbodens in Form eines Walles im östlichen Bereich der Abbaufläche vorgeschlagen.
Für die Uferschwalben war im Zuge des vorgezogenen Ausgleichs im Sinne von CEF-Maßnahmen vor Auskiesungsbeginn eine adäquate Steilwand an anderer Stelle des gesamten Auskiesungsgeländes zu schaffen und die jetzige Eignung der Steilwand vor Beginn der Brutperiode aufzuheben, um so eine Besiedlung zu verhindern.

Die Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 43 Abs. 8 BNatSchG (a.F.) wurde nicht erforderlich.
Für die übrigen Arten kam es nicht zu einem Eintritt von Verbotstatbeständen.

Bei Umsetzung der geforderten Maßnahmen standen keine artenschutzrechtlichen Hindernisse der Realisierung des Vorhabens entgegen

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Dr. Gisela Bertram
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. André Jankowski
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Haiko Petersen


Aktualisierung: 14.02.2013