Projektbeschreibungen 2009

Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Erweiterung des Segelfluggeländes des Luftsportvereins Grambeker Heide e.V.

Gutachten im Auftrag des Luftsportvereins Grambeker Heide e.V.

Einleitung

Der Luftsportverein (LSV) Grambeker Heide e.V. plante eine Erweiterung seines Segelfluggeländes.
Im Rahmen dieser Planungen war ein Artenschutzfachbeitrag (AFB) anzufertigen, der die Belange des Artenschutzes gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der relevanten europäischen Richtlinien (Fauna - Flora - Habitat - Richtlinie, FFH - RL und Vogelschutz - Richtlinie, VRL) nach der aktuellen Rechtslage berücksichtigen sollte.
Es war zu klären, inwieweit das geplante Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen relevanter Arten(-gruppen) und damit zu Verbotstatbeständen nach § 19 und § 42 BNatSchG führen könnte.

Fazit und Zusammenfassung

Im Juni 2009 wurde durch Mitarbeiter der leguan gmbh eine Ortsbegehung durchgeführt. Der Fokus lag dabei auf der Erfassung artenschutzrechtlich relevanter Lebensstätten sowie einer generellen Einschätzung der Lebensraumsituation für die relevanten Arten im Vorhabensgebiet und dessen Umfeld mit Hilfe einer entsprechenden Potenzialanalyse.
Als relevante Artengruppen bzw. Art wurden Vögel, Fledermäuse und die Zauneidechse abgeleitet.
Daneben wurde auch eine Überprüfung der (potenziellen) Habitateignung für weitere relevante Arten vorgenommen.
Bis auf die Brutvögel konnte eine vorhabensbedingte Betroffenheit durch eine nicht geeignete bzw. fehlende artspezifische Habitatstruktur und Biotopausprägung ausgeschlossen werden.
Für die näher untersuchten Brutvögel kam es in Verbindung mit § 42 Abs. 5 BNatSchG ebenfalls nicht zum Eintritt von Zugriffsverboten nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG.
Wesentlich waren hierbei die Beschränkung der Rodungen auf die Wintermonate sowie der Erhalt und die Ergänzung des Nistplatzangebotes für Höhlenbrüter über das Umhängen vorhandener Nistkästen und die zusätzliche Ausbringung weiterer Kunsthöhlen.
Die Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 43 Abs. 8 BNatSchG wurde nicht erforderlich.
Bei Umsetzung der geforderten Maßnahmen standen keine artenschutzrechtlichen Hindernisse der Realisierung des Vorhabens entgegen.


Bearbeitung

Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß


Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich



Aktualisierung: 20.09.2010