Projektbeschreibungen 2010

Geplanter Kiesabbau in der Gemeinde Damsdorf durch die Holstein Kies Werk Damsdorf GmbH & Co. KG, Biologische Untersuchungen im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit artenschutzfachlichem Beitrag

Gutachten im Auftrag der Holstein Kies Werk Damsdorf GmbH & Co. KG, Trappenkamp

Einleitung

Westlich von Damsdorf sollte eine Fläche durch die Firma Holstein Kies Werk Damsdorf GmbH & Co. KG ausgekiest werden.
Im Dezember 2009 wurde die leguan gmbh beauftragt, die im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes erforderlichen Untersuchungen durchzuführen.
Zudem war ein Artenschutz-Fachbeitrag (AFB) anzufertigen, der die Belange des strengen Artenschutzes gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG berücksichtigen und prüfen sollte.
Der Prüfrahmen für die spezielle artenschutzfachliche Prüfung umfasste die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt sind sowie alle europäischen Vogelarten.
Neben eigenen Erfassungen in 2010 zu:
  • Pflanzen
  • Tagfaltern
  • Amphibien
  • Reptilien, hier Zauneidechse
  • Kleinsäuger, hier Haselmaus
wurden beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) biologische Daten der Datenbank LANIS (Landschaftsinformationssystem Schleswig-Holstein) abgefragt.
Die Ergebnisse der Tagfalter-Erfassungen wurden durch eine Potenzialabschätzung ergänzt. Da innerhalb des Untersuchungsgebietes keine für Amphibien relevanten Gewässer existieren, Vorkommen aus der Umgebung jedoch bekannt sind, wurden an das Untersuchungsgebiet angrenzende Stillgewässer mit in die Erfassungen einbezogen, umso etwaige Betroffenheiten wandernder Amphibien sachgerecht beurteilen zu können.

Zusammenfassung und Fazit

Streng geschützte Tagfalter und Widderchen wurden nicht nachgewiesen. Auch im Rahmen der diesbezüglich durchgeführten Potenzialabschätzung konnten keine streng geschützten Arten ermittelt werden, so dass ihre weitere Berücksichtigung im Rahmen der artenschutzfachlichen Konfliktanalyse nicht erforderlich war.
Eine Betroffenheit von Zauneidechse, Haselmaus und Nachtkerzenschwärmer konnte im Rahmen der durchgeführten artenschutzfachlichen Konfliktanalyse ebenfalls ausgeschlossen werden.

Beeinträchtigung von Amphibien konnten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Zugriffsverboten vorgeschlagen. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen, sind keine Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten gewesen.
Infolge ihrer landesweiten Gefährdungssituation wurde für 4 Vogelarten im Rahmen der artenschutzfachlichen Konfliktanalyse eine Einzelartbetrachtung durchgeführt.
Die beiden übrigen Vogelarten wurden entsprechend ihrer Zuordnung in ökologische Gilden gemeinsam bearbeitet.
Unter Beachtung der erarbeiten Maßnahmenvorschläge und zeitlichen Regelungen, konnten Zugriffsverbote für die Vogelarten ausgeschlossen werden.


Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Dr. Gisela Bertram
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Ing. Gerrit Werhahn
Dipl.-Biol. Jörg Roloff
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer


Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich



Aktualisierung: 11.05.2012